Das ABC der Schulwegsicherheit

Das Wohl ihrer Kinder steht für Eltern an erster Stelle. Aus diesem Grund ist wohl den meisten Mamas und Papas zunächst einmal etwas mulmig zumute, wenn sich ihr kleiner Schatz das erste Mal alleine auf den Weg zur Schule macht. Schließlich ist es für Heranwachsende nicht ungefährlich, sich im Straßenverkehr zu bewegen.

Wichtige Informationen zum Thema „Sicherer Schulweg“ liefert das Ratgeberportal bussgeld-info.de.

 

3 Tipps für einen sicheren Schulweg

Im Folgenden haben wir 3 Tipps für Eltern aufgelistet, die dazu beitragen können, dass ihre Sprösslinge unbeschadet in der Schule ankommen:

  1. Die kürzeste Strecke ist nicht immer die klügste Wahl. Sollte eine längere Strecke vorhanden sein, auf der es Zebrastreifen, Ampeln oder ähnliches gibt, sollte stets diese gewählt werden.
  2. Hat das betroffene Kind den Schulweg im Vorfeld geübt und kennt die entsprechenden Verkehrsregeln, verspricht dies ein höheres Maß an Sicherheit. Vor allem, wenn eine Kreuzung überquert werden muss, sollten Kinder wissen, wie sie sich verhalten sollten.
  3. Getreu dem Kinderlied von Rolf Zuckowski „Was zieh‘ ich an, damit man mich auch gut sehen kann“, sollten Kinder Kleidung auf dem Schulweg tragen, die bestenfalls reflektierend nicht zu dunkel ist. Ansonsten können sie leicht von Autofahrern übersehen werden.

 

Was ist aus rechtlicher bzw. versicherungstechnischer Sicht zu beachten?

Kinder sind grundsätzlich auf dem Weg zur Schule und wieder nach Hause versichert. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Verkehrsmittel die jeweilige Strecke zurückgelegt wird. Dies bestätigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seiner Broschüre „Zu ihrer Sicherheit – Unfallversichert in der Schule“:

„[…] Verkehrserzieher empfehlen, dass die Kinder erst mit dem Fahrrad zur Schule fahren sollten, wenn sie die Fahrradprüfung in der 4. Klasse erfolgreich absolviert haben. Aber auch vorher wären sie gesetzlich unfallversichert. […]“

Die Entscheidung, ob ein Kind mit dem Auto gebracht wird, den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegt, liegt allein bei den Eltern. Der Schule steht es in der Regel nicht zu, dies zu verbieten oder eigene Regeln aufzustellen. Lediglich Empfehlungen vonseiten der Schulleitung oder der Lehrer sind gestattet.

Ab wann Eltern ihre Kinder den Schulweg alleine antreten lassen, können sie demzufolge selbst entscheiden. Das Gleiche gilt für die jeweilige Fortbewegungsart. Bei dieser Entscheidung sollten sie unbedingt berücksichtigen, auf welchem Entwicklungs- und Erfahrungsstand sich das betroffene Kind befindet. Allgemein gilt: Nur wenn Eltern das Gefühl haben, der Schulweg ihres Kindes sei sicher, können auch sie beruhigt zur Arbeit fahren.